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Aktuelle Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 30.03.2019 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der
jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der zu entrichtende jährliche Mitgliedsbeitrag:
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2. Für die Beitragshöhe ist der am 31. Dezember des Vorjahres bestehende Mitgliederstatus bzw. im Eintrittsjahr der Mitgliederstatus am Tag des Eintritts maßgebend.
3. Die Beiträge sind jährlich am Fälligkeitstag zu Beginn des Geschäftsjahres bzw. im Eintrittsjahr nach erfolgtem Eintritt zu entrichten.
4. Im Eintrittsjahr in den Verein ist bei Eintritt vor dem 1.Juli des Jahres der volle Jahresbeitrag, beim Eintritt nach dem 30.Juni des Jahres der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
5. Soweit dem Verein kein entsprechender Antrag bzw. Nachweis vorliegt, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten.
6. Im Familienbeitrag sind Eltern sowie deren Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingeschlossen.
7. Wird ein passives Mitglied wieder aktiv, erlischt der Antrag auf die passive Mitgliedschaft. Wurde für das laufende Geschäftsjahr der für passive Mitglieder festgesetzte Beitrag entrichtet, behält sich der Verein vor, die Differenz zum Beitrag für aktive Mitglieder nachzufordern. Wird ein Mitglied erneut passiv, so ist vom Mitglied ein neuer Antrag auf die passive Mitgliedschaft zu stellen.
8. Für zusätzliche Angebote im Rahmen des Übungsbetriebes (z.B. Kursangebote) können von den Abteilungen mit Genehmigung des Vorstandes Gebühren erhoben werden.
9. Bei der Beendigung der Mitgliedschaft nach § 7 der Vereinssatzung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Beitrages.
Ende der Beitragsordnung
Auszug aus der Satzung
durch die Mitgliederversammlung am 05.03.2005 beschlossen
Allgemeines
Der 1932 in Prittriching gegründete Verein führt den Namen
Turnverein Prittriching e.V. (TVP)
Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen.
Vereinszweck
a) Der Verein bezweckt die Pflege der Leibesübungen auf breiter Grundlage und die Förderung des Sports als Mittel zur Erhaltung der Gesundheit sowie als Möglichkeit für insbesondere junge Menschen, ihr Leistungsvermögen zu erproben.
Der Verein fördert den Sport auf allen Ebenen.
Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung der allgemeinen Jugendarbeit.
Der Verein fördert die kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen.
Der Vereinszweck wird erreicht durch das Abhalten von geordneten Turn-, Sport-, und Spielübungen;
den Aufbau eines umfassenden Trainings- und Übungsprogramms für alle Bereiche, einschließlich des Gesundheit-, Freizeit- und Breitensports;
die Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen;
die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und –Maßnahmen;
die Beteiligung an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen;
die Durchführung von Veranstaltungen, Theateraufführungen, die Teilnahme an Wanderungen, Festlichkeiten und dergleichen;
die Ausbildung und den Einsatz von sachgemäß geschulten Übungsleitern;
Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts.
Wer Mitglied werden will, hat an den Vorstand ein schriftliches Gesuch zu richten.
Das Aufnahmegesuch eines beschränkt Geschäftsfähigen oder Geschäftsunfähigen ist von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu stellen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Antrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an die Vorstandschaft zu.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Die Vorstandschaft behält sich die Annahme der Mitgliedschaft vor.
Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
TV Prittriching e.V.